Nutzungsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB' genannt) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Veezn GmbH (nachfolgend 'Anbieter' genannt) und ihren Kunden (nachfolgend 'Kunde' genannt). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
In diesen AGB bezeichnet 'Leistungen' alle digitalen Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Beratungsleistungen und sonstige professionelle Dienstleistungen der Veezn GmbH. 'Arbeitsergebnisse' bezeichnet alle Arbeitsprodukte, Software, Dokumentation und sonstige Materialien, die vom Anbieter im Zusammenhang mit den Leistungen erstellt oder bereitgestellt werden. 'Geistiges Eigentum' umfasst unter anderem Software, Quellcode, Dokumentation, Methoden, Know-how, Prozesse, Techniken, Ideen und Konzepte.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Leistungen nach Aufwand gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters. Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von drei Monaten anpassen. Alle Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei laufenden Leistungen erstellt der Anbieter monatliche Rechnungen mit detaillierter Aufstellung der Art und Dauer der durchgeführten Tätigkeiten. Die Zeiterfassung erfolgt in 15-Minuten-Intervallen. Reisezeiten werden mit 50% des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Reisekosten und sonstige Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.
Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das angegebene Konto des Anbieters. Bankgebühren und Transaktionskosten trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von über 10.000 € kann der Anbieter Vorauszahlungen in Höhe von 30% bei Vertragsunterzeichnung und 30% bei Projektmeilensteinen verlangen.
Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur ausüben, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Das Aufrechnungsrecht des Kunden ist auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Bei Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur in einem zum Mangel verhältnismäßigen Umfang zurückhalten und nur wenn der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Anbieter kann Leistungen aussetzen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.

Leistungserbringung und Projektdurchführung

Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Branchenstandards. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde führt die Abnahmeprüfung innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung durch. Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich gerügt, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Die produktive Nutzung des Arbeitsergebnisses gilt als Abnahme.
Der Anbieter führt Projekte nach agilen Methoden durch, sofern nicht anders vereinbart. Sprint-Planung und Backlog-Priorisierung erfolgen gemeinsam mit dem Kunden. Änderungen der Anforderungen während laufender Sprints erfordern gegenseitiges Einvernehmen und können Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten haben. Der Anbieter dokumentiert alle Entwicklungsarbeiten nach Branchenstandards und führt Versionskontrolle aller Software-Arbeitsergebnisse.
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs erfordern gegenseitiges Einvernehmen und schriftliche Bestätigung. Der Anbieter prüft die Auswirkungen gewünschter Änderungen auf Zeitplan, Kosten und technische Machbarkeit innerhalb von fünf Werktagen. Die Umsetzung von Änderungen kann verweigert werden, wenn sie technisch nicht machbar oder unzumutbar sind. Änderungswünsche des Kunden während der finalen Testphase können abgelehnt werden, wenn sie den Projektzeitplan gefährden.

Zusammenarbeit und Pflichten

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst Testdaten, Systemzugänge und technische Dokumentation. Der Kunde benennt qualifizierte Ansprechpartner, die zur Projektentscheidung befugt sind. Fernzugriff auf Kundensysteme wird bei Bedarf über sichere Kanäle gewährt. Der Kunde gewährleistet eine ordnungsgemäße Datensicherung und unterhält angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen. Verzögerungen durch verspätete Erfüllung von Kundenpflichten verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Beide Parteien benennen Projektleiter, die für die gesamte projektbezogene Kommunikation verantwortlich sind. Die Projektleiter führen regelmäßige Statusbesprechungen durch und dokumentieren alle wesentlichen Entscheidungen schriftlich. Die Kommunikation erfolgt vorrangig über festgelegte Projektmanagement-Tools. Reaktionszeiten bei kritischen Themen dürfen einen Werktag nicht überschreiten. Alle projektbezogenen Dokumente werden in einem für beide Parteien zugänglichen Dokumentenmanagementsystem gespeichert.
Der Kunde stellt bei Vor-Ort-Arbeit angemessene Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Verfügung. Dies umfasst Netzwerkzugang, erforderliche Softwarelizenzen und Testumgebungen. Hardware- und Software-Voraussetzungen werden vor Projektbeginn geschaffen. Der Kunde stellt die Verfügbarkeit von Schlüsselpersonen für Workshops, Reviews und Abnahmetests sicher. Ressourcenengpässe sind mit mindestens fünf Werktagen Vorlauf zu kommunizieren.

Geistige Eigentumsrechte

Alle geistigen Eigentumsrechte an den Leistungen und Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter, sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich übertragen. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vorgesehenen Zweck. Quellcode wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung bereitgestellt. Der Anbieter behält das Eigentum an allen Entwicklungswerkzeugen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten, die bei der Leistungserbringung verwendet werden. Bereits bestehendes geistiges Eigentum der Parteien verbleibt in deren jeweiligem Eigentum.
Die gewährten Nutzungsrechte sind auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragen werden. Modifikation oder Reverse Engineering der bereitgestellten Software ist untersagt, soweit nicht gesetzlich erlaubt. Der Kunde implementiert geeignete Maßnahmen zur Verhinderung unberechtigten Zugriffs oder Verbreitung. Nutzungsrechte ruhen bei Zahlungsverzug des Kunden. Mehrfachnutzung oder -bereitstellung von Software erfordert separate Lizenzierung, sofern nicht ausdrücklich gestattet.
Der Anbieter gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verletzen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter. Der Anbieter kann Gewährleistungspflichten durch Beschaffung der erforderlichen Rechte, Modifizierung des Arbeitsergebnisses zur Beseitigung der Rechtsverletzung oder Bereitstellung einer gleichwertigen Alternativlösung erfüllen. Der Anbieter wehrt Ansprüche Dritter auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von daraus resultierenden Schäden frei.

Haftung und Gewährleistung

Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen fachgerecht und nach Branchenstandards erbracht werden. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Mängel werden nach Schweregrad klassifiziert, der die Systemfunktionalität beeinträchtigt. Kritische Mängel, die die produktive Nutzung verhindern, werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Vertragsrücktritt verlangen.
Die Haftung des Anbieters ist unbeschränkt bei Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die maximale Haftung je Schadensfall ist auf den Vertragswert bzw. bei laufenden Leistungen auf den Jahresvertragswert beschränkt. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinn oder Einsparungen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Keine Partei haftet für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle und Telekommunikationsstörungen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und nimmt die Leistungserbringung sobald wie möglich wieder auf. Dauert höhere Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Datenschutz und Sicherheit

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz. Vor Beginn der Verarbeitung wird eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen. Der Anbieter implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit. Unterauftragsverarbeiter werden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden eingesetzt.
Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhalten. Vertrauliche Informationen werden nur an Mitarbeiter und Unterauftragnehmer weitergegeben, die diese zur Aufgabenerfüllung benötigen und entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt fünf Jahre über die Vertragsbeendigung hinaus. Der Anbieter darf den Kunden in seine Referenzliste aufnehmen, sofern nicht ausdrücklich untersagt. Die Veröffentlichung von Projektdetails erfordert vorherige schriftliche Zustimmung.
Der Anbieter unterhält ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach Branchenstandards. Sicherheitsvorfälle, die Kundendaten betreffen, werden innerhalb von 24 Stunden gemeldet. Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests werden von zertifizierten Dritten durchgeführt. Der Anbieter dokumentiert alle Sicherheitsmaßnahmen und legt auf Anfrage Nachweise vor. Fernzugriff auf Kundensysteme erfordert Mehr-Faktor-Authentifizierung und verschlüsselte Verbindungen.

Vertragsbeendigung

Befristete Verträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Laufende Dienstleistungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten, wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Bei Vertragsende gibt der Anbieter alle Kundenmaterialien und -daten zurück oder vernichtet diese auf Wunsch und bestätigt die Vernichtung schriftlich. Der Kunde zahlt alle bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. Vorauszahlungen werden zeitanteilig zurückerstattet. Unterstützung bei der Systemübergabe nach Vertragsende kann gesondert vereinbart werden. Vertraulichkeits- und Schutzrechtsbestimmungen gelten über die Beendigung hinaus. Der Anbieter unterstützt bei angemessener Übergabe an einen Nachfolgeanbieter.

Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Köln, Deutschland. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen unwirksame Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form gemäß § 126a BGB ist ausreichend. Dies gilt auch für Neben- und Zusatzvereinbarungen. Das Schriftformerfordernis wird auch durch Übermittlung per Fax oder qualifizierter elektronischer Signatur erfüllt. E-Mail-Kommunikation ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, kann aber für die alltägliche Geschäftskommunikation verwendet werden.
Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Individuelle vertragliche Vereinbarungen, (2) Besondere Bedingungen für spezifische Leistungen, (3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (4) Gesetzliche Bestimmungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter Leistungen erbringt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Entgegenstehenden Bedingungen in Bestellungen oder anderen Dokumenten des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Kontaktinformationen

Veezn GmbH
Im Mediapark 8
50670 Cologne
Germany

Email: contact@veezn.com
Tel: +49 (0)221 5540 5500