Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen fachgerecht und nach Branchenstandards erbracht werden. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Mängel werden nach Schweregrad klassifiziert, der die Systemfunktionalität beeinträchtigt. Kritische Mängel, die die produktive Nutzung verhindern, werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Vertragsrücktritt verlangen.
Die Haftung des Anbieters ist unbeschränkt bei Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt und der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die maximale Haftung je Schadensfall ist auf den Vertragswert bzw. bei laufenden Leistungen auf den Jahresvertragswert beschränkt. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinn oder Einsparungen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Keine Partei haftet für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle und Telekommunikationsstörungen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und nimmt die Leistungserbringung sobald wie möglich wieder auf. Dauert höhere Gewalt länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.